Coronavirus: Mund-Nasen-Bedeckung in Lehrveranstaltungen
Aufgrund der aktuellen Verordnung (§ 3 Absatz 1 CoronaVO StbuK) gibt es ab dem 19. Oktober 2020 folgende Erweiterung der bestehenden Hygienemaßnahmen an der DHBW Heidenheim:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Lehrveranstaltungen auf dem Sitzplatz ist Pflicht. Die Maskenpflicht gilt für Studierende und Dozierende in allen Lehrveranstaltungen (Prüfungen sind davon ausgenommen).
Es gelten weiterhin auch die bekannten Regelungen der Hygienemaßnahmen an der DHBW Heidenheim. Auch gelten ungeachtet dessen alle Regelungen aus der aktuellen Fassung der Verordnung der Landesregierung BW über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO).
Weitere Infos der DHBW Heidenheim zum Umgang mit dem Coronavirus