Studienkosten
Die Kosten auf einen Blick
- Verwaltungskostenbeitrag (140 Euro pro Studienjahr)
- Studierendenwerksbeitrag (104 Euro pro Studienjahr) ab dem Wintersemester 2024/2025
- Studierendenschaftsbeitrag (12 Euro pro Studienjahr)
- ggf. Studiengebühren bei internationalen Studierenden aus Nicht-EU/EWR-Staaten und bei Zweitstudium
Verwaltungskostenbeitrag
Für jedes Studienjahr wird an Hochschulen in Baden-Württemberg ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 140 Euro (ab 1.10.2017) erhoben. Der Verwaltungskostenbeitrag wird erhoben für Leistungen und Leistungsangebote der Hochschule zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden. Dazu zählen insbesondere die Leistungen in den Bereichen Immatrikulation, Beurlaubung, Exmatrikulation, Studienberatung, Prüfungen (Verwaltung und Organisation), Auslandsämter, Vermittlung von Praktika und Förderung des Übergangs in das Berufsleben.
Studierendenwerksbeitrag
Das Studierendenwerk Ulm erhebt pro Studienjahr an der DHBW Heidenheim einen Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 104 Euro ab dem Wintersemester 2024/2025.
Der Solidarbeitrag zum DING-Semesterticket für Studierende am Vorlesungsstandort Ulm-Wiblingen entfiel zum Wintersemester 2023/2024.
Das Studierendenwerk Ulm bietet verschiedene Service- und Beratungsleistungen in den Bereichen Campusgastronomie, studentisches Wohnen, BAföG und Soziales an. Das Studierendenwerk Ulm betreibt unter anderem Mensen und Studierendenwohnheime in Ulm und Umgebung.
Studierendenschaftsbeitrag
Für jedes Studienjahr wird ein Beitrag der Verfassten Studierendenschaft der DHBW in Höhe von 12 Euro erhoben, um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können.
Zahlungsmodalitäten Verwaltungskostenbeitrag / Studierendenwerksbeitrag / Studierendenschaftsbeitrag
Bitte bezahlen Sie den Verwaltungskostenbeitrag, den Studierendenwerksbeitrag und den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft erst, wenn Sie von der DHBW eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten. Die Nachricht wird Anfang September zugestellt. Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang Ihres Mail-Accounts sowie DUALIS-WebClient. Mit dem Versand gilt die E-Mail als zugestellt. Geldeingänge, welche vorher eingehen, werden automatisch zurücküberwiesen. Geben Sie diese Information gegebenenfalls weiter, wenn die Beiträge von Dritten überwiesen werden.
Quittungen / Bescheinigungen / Rechnungen
Die DHBW Heidenheim stellt für die Überweisung der Beiträge keine Quittungen, Bescheinigungen oder Rechnungen aus. Studierende können die personalisierten Zahlungsinformationen über ihren DUALIS-WebClient abrufen. In Verbindung mit dem Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug dienen diese als Beleg.
Ansprechpersonen
Marienstraße 20, Raum 715, 89518 Heidenheim
- Telefon
- +49.7321.2722.126
Marienstraße 20, Raum 710, 89518 Heidenheim
- Telefon
- +49.7321.2722.134
Studiengebühren
Ansprechpersonen
Marienstraße 20, Raum 710, 89518 Heidenheim
- Telefon
- +49.7321.2722.456
Weiterführende Informationen
- Landeshochschulgebührengesetz Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 19.11.2022 bis 24.02.2025
- Beitragsbescheid des Studierendenwerks Ulm (PDF) für das Studienjahr 2024/25
- Beitragsordnung des Studierendenwerks Ulm vom 01.09.2024 (PDF) Gültig ab 1. September 2024
- Erstattungsantrag des Studierendenwerksbeitrages (PDF) Antrag zur Erstattung des Studierendenwerksbeitrages
- Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der DHBW Amtliche Bekanntmachung 2020
- Gebühren für internationale Studierende und Zweitstudium Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Studienfinanzierung
Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg erhalten während ihres gesamten Studiums - in der Theorie- und in der Praxisphase - von ihrem dualen Partnerunternehmen eine monatliche Vergütung. Außerdem stehen ihnen die Möglichkeiten einer BAföG-Förderung oder eines Studiendarlehens, eines Kredits oder eines Stipendiums offen. Nähere Informationen dazu gibt es beim Studierendenwerk Ulm.
Weiterführende Informationen
- Studienvergütung (PDF) Informationen zur Studienvergütung
- Formular zur Ausbildungsförderung (PDF) Bescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung
- Formular über die Praxis- und Theoriephasen (PDF) Bescheinigung über Praxis- und Theoriephasen an der DHBW Heidenheim
- Formular für Werbungskosten (PDF) Erklärung & Berechnung der Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- Landeshochschulgebührengesetz Aktuelle Fassung
Stipendien für duale Studierende
Weiterführende Informationen
- Studienvergütung Informationen zur Studienvergütung
- Formular zur Ausbildungsförderung Bescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung
- Formular über die Praxis- und Theoriephasen Bescheinigung über Praxis- und Theoriephasen an der DHBW Heidenheim
- Formular für Werbungskosten Erklärung & Berechnung der Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- Landeshochschulgebührengesetz Aktuelle Fassung
Abschlüsse nach dem Bachelor-Studium
Die Absolventen eines dualen Studiums an der DHBW erhalten als Abschluss einen akademischen Grad.
Je nach Studiengang und Fakultät erhalten die Studierenden mit ihrem Abschluss den akademischen Grad eines:
- Bachelor of Arts (B.A.) in den Studiengängen der Studienfeldern Wirtschaft und Sozialwesen sowie in den Studiengängen Angewandte Gesundheitswissenschaften und Interprofessionelle Gesundheitsversorgung
- Bachelor of Science (B.Sc.) in den Studiengängen Wirtschaftsinformatik und Medizintechnische Wissenschaften
- Bachelor of Engineering (B.Eng.) in den Studiengängen des Studienfelds Technik
Sämtliche Studiengänge an der DHBW sind nationale durch die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) und international durch den Open University Validation Services akkreditiert und mit 210 ECTS Punkten als Intensivstudiengänge bewertet. Die Abschlüsse der DHBW sind damit anderen Hochschulabschlüssen in Deutschland gleichgestellt.
Abschlüsse nach dem Master-Studium
Seit 2011 bietet die DHBW auch ein eigenes Master-Programm an. Je nach Studiengang und Studienfeld erhalten die Absolventen den akademischen Grad eines:
- Master of Business Administration (MBA)
- Master of Arts (M.A.)
- Master of Engineering (M.Eng.)
- Master of Science (M.Sc.)
Hier gibt es weitere Informationen zum Master-Studium.
Nachgraduierung
Nach der Umwandlung der Berufsakademien in die Duale Hochschule Baden-Württemberg haben Absolventen die Möglichkeit, ihr BA-Diplom in einen Diplomgrad der Dualen Hochschule Baden-Württemberg umwandeln zu lassen. Der Diplomgrad trägt den Zusatz "Duale Hochschule (DH)".
Mit der Umwandlung der vormaligen Bezeichnung als "Diplom der Berufsakademie (BA)" in ein "Diplom der Dualen Hochschule (DH)" erwirbt der Absolvent der vormaligen Berufsakademie einen vollwertigen akademischen Grad.
Die Nachgraduierungsurkunde kann gegen eine Gebühr von 50 Euro beantragt werden.
Ansprechpersonen
Marienstraße 20, Raum 716, 89518 Heidenheim
- Telefon
- +49.7321.2722.495
Nachgraduierung
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Merkblatt und Antrag Nachgraduierung (PDF, 164 KB)Absolventen der früheren Berufsakademie können durch die Nachgraduierung einen vollwertigen akademischen Grad mit der Bezeichnung "Diplom (DH)" erwerben
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Nachgraduierungssatzung (PDF, 414 KB)Amtliche Bekanntmachung 06/2009 vom 26. Mai 2009
Gebührensatzung
Für Bearbeitung und Erstellung von Bescheinigungen werden gemäß Gebührensatzung der DHBW Gebühren erhoben.
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Gebührensatzung DHBW 24. Juli 2023 (PDF, 462 KB)Amtliche Bekanntmachung der DHBW Nr. 27/2023