Fördersätze SM
Studienaufenthalte SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").
Seit dem Projektjahr 2024/25 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für die Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
- Gruppe 1 (monatlich 600 €): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Gruppe 2 (monatlich 540 €): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
- Gruppe 3 (monatlich 490 €): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Nord- Mazedonien, Türkei, Ungarn
→ Plus Top-Up für „fewer opportunities“ von 250 € / Monat (für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit, sowie Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus).
Praktikumsaufenthalte (SMP)
Erasmus+ Praktikant*innen erhalten monatlich 150 € zusätzlich, also:
- Gruppe 1: 750 €
- Gruppe 2: 690 €
- Gruppe 3: 640 €
→ Plus Top-Ups wie bei Studienaufenthalten.
Fördersätze ST
Personalmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Für Deutschland gelten folgende Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag. Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1 (180€/Tag): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Gruppe 2 (160€/Tag): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
- Gruppe 3 (140€/Tag): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Nord- Mazedonien, Türkei, Ungarn
Fahrtkosten Personalmobilität
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 10 km - 99 km mit 23 €
- 100 km - 499 km mit 180 € (210 € für grünes Reisen)
- 500 km - 1.999 km mit 275 € (320 € für grünes Reisen)
- 2.000 km - 2.999 km mit 360 € (410 € für grünes Reisen)
- 3.000 km - 3.999 km mit 530 € (610 € für grünes Reisen)
- 4.000 km - 7.999 km mit 820 €
- 8.000 km und mehr mit 1.500 €