Erasmus+

In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Es ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitiert haben. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Weiterführende Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Teilnehmende Länder

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die strategischen Partnerschaften werden in den Programmländern von den nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) war. Die teilnehmenden Länder sind:

  • Die 27 EU- Länder
  • Island
  • Liechtenstein
  • Serbien
  • Mazedonien
  • Norwegen und die Türkei

Fördersätze

Infos zu den seit 2023 europaweit geltenden Fördersätzen für Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktikanten, Dozenten und Personalmobilitäten finden Sie hier.

Erasmus+ Studentcharta

Die DHBW Heidenheim verfügt über eine Erasmus+ Studentencharta, die von der EU-Kommission vergeben wird und erfüllt damit alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm.

Dort sind die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus+ Programm geregelt. Sie wird vor dem Auslandsaufenthalt allen Studierenden ausgehändigt und steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Erasmus+ -Studentencharta

Förderbedingungen

  • Studierende, Lehrende oder Mitarbeitende müssen Staatsangehörige eines der Erasmus-Teilnahmeländer sein, um am Programm teilnehmen zu können.
  • Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am Erasmus-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren.
  • Lehrende und sonstige Mitarbeitende müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.


Hinweis Sonderförderung

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und die Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. (Dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für Alleinerziehende, während des Auslandsstudiums.


Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch die drei Ländergruppen.


Sonderförderung - Auslandsmobilität mit Behinderung

Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes erhalten. Dies gilt für alle Erasmus-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken, ebenso wie im Zusammenhang von vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Develeopment in Special Needs Education: www.european-agency.org


Berichtspflicht

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden nachweisen (z. B. Aufenthaltsdauer) einzureichen.


ECHE und EPS

European Policy Statement (EPS)

Erasmus Charter für die Hochschulbildung 2021 - 2027 (ECHE)


Informationsveranstaltung Auslandssemester und Erasmus+

Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten und Fördermöglichkeiten finden jeweils im November und Januar statt. Die Termine werden frühzeitig auf der Webseite des International Office veröffentlicht und über den E-Mail Verteiler an die Studierenden kommuniziert.


Haftungsklausel

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben"

Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim: 

Deutschen Akademischen Auslandsdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

 

Tel.: +49 (0) 228/882-8877
FAX: +49 (0) 228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de