Bewerbung
Studieninteressierte für ein duales Studium an der DHBW Heidenheim bewerben sich direkt bei einem der Dualen Partner – das sind die Unternehmen und Einrichtungen, die mit der DHBW zusammenarbeiten.
Wenn die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW erfüllt sind, entscheidet der Duale Partner, welcher Bewerber den Studienplatz erhält. Studienbeginn ist jeweils der 1. Oktober. Jeder Duale Partner legt die Art des Auswahlverfahrens sowie den Bewerbungstermin eigenständig fest. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Dualen Partnern über den jeweiligen Bewerbungsprozess. Ein Großteil der Dualen Partner vergibt seine Studienplätze bis zu einem Jahr im Voraus, sodass eine rechtzeitige Bewerbung besonders wichtig ist.
Auf der Dualen Partner-Liste sind Unternehmen und Einrichtungen aufgeführt, die bereits mit der DHBW Heidenheim kooperieren. Als weitere Hilfestellung im Bewerbungsprozess kann die Bewerberbörse der DHBW Heidenheim dienen. Studieninteressierte können hier kostenlos ihr Bewerbungsprofil hinterlegen und auf dieses Weise bequem über das Portal von den Dualen Partner gefunden und kontaktiert werden.
Studieninteressierte können aber auch auf Unternehmen oder soziale Einrichtungen zugehen, die noch nicht mit der DHBW zusammenarbeiten. Die Studiengangsleitungen der entsprechenden Studiengänge unterstützen Studieninteressierte bei solchen Initiativbewerbungen, indem sie die potenziellen Dualen Partner über die Vorteile der Zusammenarbeit informieren. Eignungsvoraussetzungen (pdf) für Unternehmen und Einrichtungen finden Sie hier.
Besonderheiten im Studienfachbereich Gesundheit
Studieninteressierte für ein duales Studium an der DHBW Heidenheim im Studiengang Angewandte Gesundheits- und Pflegewissenschaften bewerben sich direkt bei den mit der DHBW Heidenheim kooperierenden Berufsfachschulen. Beim Studiengang Interprofessionelle Gesundheitsversorgung erfolgt ein spezielles Anerkennungsverfahren berufsfachschulisch erworbener Kompetenzen.
Neu: Beim Studiengang Angewandte Hebammenwissenschaft findet eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen gemäß HebG § 10 statt.
Zulassung
Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der DHBW sind der Nachweis über die schulische Qualifikation sowie der Abschluss eines Studienvertrags mit einem der Dualen Partner. Wer über die allgemeine Hochschulreife bzw. Abitur oder die dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife verfügt, kann sich direkt für einen Studienplatz bei den Dualen Partnern bewerben.
In sieben Schritten zum dualen Studium an der DHBW Heidenheim
Gesonderte Zulassungsverfahren
Für Studieninteressierte mit folgenden Voraussetzungen gelten gesonderte Zulassungsverfahren:
- Fachhochschulreife bzw. Fachabitur
- Fachgebundene Hochschulreife, die nicht dem gewählten Studiengang entspricht
- Berufliche Qualifizierung mit oder ohne Fortbildung
- Ausländischer Schulabschluss
Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, schließen der Studieninteressierte und der Duale Partner für die gesamte dreijährige Studienzeit einen Studienvertrag ab. Dieser Vertrag regelt die durchgehende monatliche Vergütung sowie sonstige Leistungen während des Studiums, die Freistellung der Studierenden für die Theoriephasen an der DHBW Heidenheim, den Ort der Praxisphasen des dualen Studiums, das Thema Kündigung sowie den Jahresurlaub durch den Dualen Partnern und sonstige Vereinbarungen.
Immatrikulation
Zur Immatrikulation durch die DHBW Heidenheim müssen die Studienbewerber bei den Sekretariaten des gewählten Studiengangs folgende Unterlagen zur Prüfung einreichen:
Anerkennung von Vorstudienzeiten
Eine zeitliche Anrechnung von Semestern an anderen Hochschulen ist aufgrund der Besonderheiten des Studienkonzeptes der DHBW nicht möglich. Studienbeginn ist stets mit dem ersten Semester. Ein Einstieg in einem höheren Semester ist allenfalls dann möglich, wenn Vorstudienzeiten an einer anderen DHBW Studienakademie nachgewiesen werden können. Dies bedarf jedoch stets der vorherigen Abstimmung mit dem Studiengangsleiter.
In anderen Fällen können bei Vorstudien im Einzelfall dort erworbene Leistungsnachweise (Scheine) anerkannt werden. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Studierender, der zuvor sechs Semester Jura studiert hat, bei einem Studium an der DHBW die Rechtvorlesungen nicht besuchen muss und seine an einer juristischen Fakultät erworbenen benoteten Scheine als Leistungsnachweis einbringen kann. Inwieweit dies möglich ist, entscheidet stets die Studiengangsleitung.
Weitere Informationen sind in der Satzung zur Regelung der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (pdf) zu finden.
Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. aus einer Berufsausbildung) können nach Maßgabe der Anrechnungssatzung der DHBW angerechnet werden. Einige Module sind bei Nachweis konkreter Qualifikationen standardisiert anrechenbar, diese finden sich abschließend gelistet in der jeweils gültigen Anrechnungssatzung.
- Onlineformular für die Beantragung standardisierter Anrechnungen für die Fakultät Wirtschaft
- Video zur Beantragung standardisierten Anrechnungen für die Fakultät Wirtschaft
- Antragsformular für nicht-standardisierte Anrechnungen (pdf)
- Hinweise zum Ausfüllen des Antrags für nicht standardisierte Anrechnungen (pdf)
Weiterführende Informationen
- Zulassungsvoraussetzungen (pdf) Überblick über die verschiedenen Zulassungsmöglichkeiten an der DHBW
- Zulassungs- & Immatrikulationssatzung (pdf) Hinweise zur Zulassung & Immatrikulation an der DHBW
- Studienvertrag zum Download Vertragsformular für alle Studiengänge
- Informationen zur Deltaprüfung Hinweise zum Studierfähigkeitstest für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife
- Informationen zur Eignungsprüfung Für Beruflich Qualifizierte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
- Zulassungsvoraussetzungen für minderjährige Studierende § 63 Landeshochschulgesetz - LHG
Immatrikulation
To-Do für Duale Partner
1. Der Studienvertrag wird zwischen Bewerber*in und Dualem Partner abgeschlossen
2. Eine gleichlautende Ausfertigung oder eine Kopie des Vertrages wird vom Dualen Partner an das jeweilige Studiengangssekretariat gesendet. Die digitale Übersendung reicht aus.
Hinweis: Sobald das Immatrikulationsverfahren abgeschlossen ist, erhalten die zukünftigen Studierenden einen Immatrikulationsbescheid. Ein weiteres Exemplar wird dem Dualen Partner zugesendet.
To-Do für Studienbewerber*innen
3. Der Antrag auf Immatrikulation wird von den Studienbewerber*innen online über das DHBW-Portal gestellt.
Weitere Informationen zur Online-Immatrikulation finden Sie in dieser Anleitunng (pdf).
4. Folgende Unterlagen sind beim Studiengangssekretariat einzureichen:
- ausgedruckter und unterschriebener Immatrikulations-Antrag aus dem DHBW-Portal
- Hochschulzugangsberechtigung in der rechtlich gültigen Form (Zweitausfertigung oder Beglaubigung); dies kann sein
- Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife,
- Zeugnis der Fachhochschulreife inkl. Ergebnisbescheid Allgemeiner Studierfähigkeitstest,
- Zeugnis der Berufsausbildung inkl. studienfachliche Beratung und ggf. Ergebnisbescheid Eignungsprüfung und Urkunde.
- Ausweiskopie (Vorderseite)
- bei einem vorherigen Studium im In- oder Ausland: Anlage Bisherige Studienzeiten sowie entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung
- bei einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Studium im In- oder Ausland: Zeugnis
Für eine rechtzeitige Bearbeitung der Immatrikulation bitten wir Sie um möglichst frühzeitige Einreichung der benötigten Unterlagen unter Angabe des Studiengangs bzw. Studiengangs mit Studienrichtung an:
DHBW Heidenheim
<Studiengang/Studienrichtung>
Marienstraße 20
89518 Heidenheim
5. Bearbeitungsstand der Immatrikulation
Im DHBW-Portal ist der aktuelle Bearbeitungsstand Ihrer eingereichten Unterlagen in einer Checkliste jederzeit einsehbar. Bitte loggen Sie sich daher regelmäßig ein und sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Unterlagen ab!
6. Sobald die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist, werden Sie immatrikuliert und erhalten eine E-Mail.
Weitere Informationen für den Studienbeginn erhalten Sie rechtzeitig von Ihrem zukünftigen Studiengangssekretariat.
Kontakt
Interessante Links zum Studienstart
Bewerber mit Fachhochschulreife
Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife, deren Fachrichtung nicht dem angestrebten Studiengang entspricht, und Studieninteressierte mit Fachhochschulreife können gemäß § 58 (2) Nr. 4 LHG die sogenannte Deltaprüfung (Studierfähigkeitstest) absolvieren, um die Berechtigung für ein Studium an der DHBW zu erwerben.
Die Deltaprüfung wird vom ZHL Testzentrum der DHBW durchgeführt. Nähere Informationen zur Deltaprüfung, wie Termine, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren und Gebühren finden Sie auf der Website des Testzentrums unter Dual studieren mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife. Um sich einen Testplatz für die Deltaprüfung zu sichern, empfehlen wir frühzeitig eine Online-Reservierung vorzunehmen.
Weiterführende Informationen
Beruflich Qualifizierte
Zugang für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung
Beruflich Qualifizierte können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erlangen, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt, wenn der Studienbewerber folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Nachweis einer beruflichen Fortbildung
- Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch
Berufliche Fortbildungen sind:
- eine bestandene Meisterprüfung
- eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung.
Abschlüsse, die in der Regel der Meisterprüfung gleichwertig sind:
- Fachwirt (IHK), etwa Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt
- Betriebswirt des Handwerks
- Geprüfter Bilanzbuchhalter
- Fachkaufleute
- Operative und Strategische IT-Professionals
- Betriebswirte (IHK)
Die Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn die Fortbildung
- auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
- eine berufliche Aufstiegsprüfung ist,
- mit mindestens 400 Unterrichtsstunden und
- hinsichtlich des Umfangs und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung übereinstimmt
- eine sonstige berufliche Fortbildung (Der Meisterprüfung gleichgestellt sind Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA), wenn vor der Ausbildung an der VWA eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.)
- der erfolgreiche Besuch einer Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes
- ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung
Zugang für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung
Studieninteressierte mit beruflicher Qualifizierung ohne berufliche Fortbildung können gemäß § 58 (2) Nr. 6 LHG die sogenannte Eignungsprüfung absolvieren, um die Berechtigung für ein Studium an der DHBW in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang zu erwerben.
Eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.
Voraussetzungen hierfür sind:
- eine abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung
- ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch im angestrebten Studienfach
- das Bestehen einer Eignungsprüfung
Das ZHL Testzentrum der DHBW führt die Eignungsprüfung einmal im Jahr durch. Nähere Informationen zur Eignungsprüfung wie Prüfungsinhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren und Gebühren finden Sie auf der Website des Testzentrums unter Dual studieren mit beruflicher Qualifizierung.
Besonderheiten im Studienbereich Gesundheit
Beim Studiengang Interprofessionelle Gesundheitsversorgung erfolgt ein spezielles Anerkennungsverfahren berufsfachschulisch erworbener Kompetenzen, beim Studiengang Medizintechnische Wissenschaften findet zusätzlich eine inhaltliche Prüfung der Berufsausbildung statt. Welche Berufsabschlüsse anerkannt werden, ist auf den jeweiligen Studiengangsseiten aufgeführt.
Weiterführende Informationen & Formulare
Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen
Für Bewerber mit ausländischem Bildungsabschluss gelten grundsätzlich folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Der ausländische Schulabschluss muss dem deutschen Abitur entsprechen. Ein Gleichstellungsnachweis für ausländische Bildungsnachweise ausländischer Studienbewerber kann bei der zentralen Zeugnisanerkennungsstelle der DHBW in Stuttgart beantragt werden.
- Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber sowie für Doppelstaater (Bewerber mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft) mit ausländischen Bildungsnachweisen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
- Erste Unterrichtssprache in den Studiengängen der DHBW Heidenheim ist Deutsch. Ausländische Bewerber müssen daher entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache (z. B. Goethe-Zertifikat: C2, telc Deutsch: C1 Hochschule) nachweisen, um zugelassen zu werden.
- Zur Zulassung muss ein Vertrag mit einem Dualen Partner der DHBW vorliegen.
- Interessenten für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg aus dem Ausland bewerben sich ebenfalls direkt bei den Dualen Partnern des ausgewählten Studiengangs. Alle Informationen zu den entsprechenden Dualen Partnern und den verfügbaren Studienplätzen stehen auf den Seiten der Studiengänge.
Weiterführende Informationen
- Antrag auf Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise (pdf) Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise
- Application Form International Applicants (pdf) Antrag auf Festellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise in englischer Sprache
- Beglaubigung von Unterlagen (pdf) Hier erfahren Sie, worauf Sie bei einer Beglaubigung von Dokumenten achten müssen
- Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten Zentrale Informationsseite zu den Studiengebühren für internationale Studierende
Ansprechpersonen
Allgemeine Fragen zur Bewerbung und Zulassung sowie Fragen zum Zulassungsverfahren für Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen beantwortet die Studienberatung.
Marienstraße 20, Raum 729, 89518 Heidenheim
- Telefon
- +49.7321.2722.135
Bei konkreten Fragen zu Dualen Partnern der jeweiligen Studiengänge und zu freien Studienplätzen stehen die Studiengangsleitungen sowie deren Sekretariate zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind über die Studiengangsübersicht zu finden.